1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Education SA („ESL – Sprachaufenthalte ”) einverstanden. Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch/mündlich oder auf unserer Website erfolgen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung bestätigen wir innerhalb von ungefähr sieben Tagen Ihren Aufenthalt. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei einer späten Anmeldung, d. h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren von CHF 50 verrechnet. Der für Ihren Aufenthalt zu bezahlende Betrag in ausländischer Währung wird am Tag der Rechnungsstellung in Schweizer Franken umgerechnet (ungefähr sechs Wochen vor Ihrer Abreise). Wenn Sie in Fremdwährung bezahlen möchten, dann müssen Sie sich dafür bei der Anmeldung zu Beginn entscheiden. Internationale Bankspesen von CHF 15 werden Ihnen für die von ESL - Sprachaufenthalte getätigten Überweisungen an unsere Partnerschulen in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in der Höhe von CHF 500 ist bei Erhalt der Reservierungsbestätigung zu begleichen. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, behält sich ESL – Sprachaufenthalte das Recht vor, die Anmeldung zu annullieren (entsprechend Annullierungsbedingungen unter Punkt 4). Die Flüge sind bei Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Der Gesamtbetrag muss vor Ihrer Abreise bei uns eingehen. Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, so ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen.
Im Falle, dass die Anzahlung/der Restbetrag nicht beglichen wird, kann Ihre Reservierung von ESL – Sprachaufenthalte storniert werden (entsprechend Annullierungsbedingungen unter Punkt 4). Ihre Unterlagen werden Ihnen nach Eingang der vollständigen Zahlung (etwa zehn Tage vor Ihrer Abreise) zugesandt.
Im Falle, dass die Anzahlung/der Restbetrag nicht beglichen wird, kann Ihre Reservierung von ESL – Sprachaufenthalte storniert werden (entsprechend Annullierungsbedingungen unter Punkt 4). Ihre Unterlagen werden Ihnen nach Eingang der vollständigen Zahlung (etwa zehn Tage vor Ihrer Abreise) zugesandt.
3. Umbuchung
Vor Ihrer Abreise
Für jede Reservierungsänderung vor Ihrer Abreise stellen wir eine Gebühr von min. CHF 50 und max. CHF 150 in Rechnung. Einen Wechsel der Schule betrachten wir als Buchungsannullierung gemäss den unter Punkt 4 aufgeführten Bedingungen.
Nach Ihrer Abreise
Eine Verkürzung des ursprünglichen Kurses gilt als Annullierung und berechtigt zu keinerlei Rückerstattung. Wenn Sie Ihre Unterkunftsart ändern möchten oder eine sonstige Änderung wünschen, dann kontaktieren Sie unser Admission Center am Firmensitz in Montreux. Wenn die Änderung eine Reklamation betrifft, beachten Sie Punkt 12.
Für jede Reservierungsänderung vor Ihrer Abreise stellen wir eine Gebühr von min. CHF 50 und max. CHF 150 in Rechnung. Einen Wechsel der Schule betrachten wir als Buchungsannullierung gemäss den unter Punkt 4 aufgeführten Bedingungen.
Nach Ihrer Abreise
Eine Verkürzung des ursprünglichen Kurses gilt als Annullierung und berechtigt zu keinerlei Rückerstattung. Wenn Sie Ihre Unterkunftsart ändern möchten oder eine sonstige Änderung wünschen, dann kontaktieren Sie unser Admission Center am Firmensitz in Montreux. Wenn die Änderung eine Reklamation betrifft, beachten Sie Punkt 12.
4. Annullierungen
Sprachaufenthalte
a) Annullierungen/Stornierungen müssen uns per Einschreibebrief bekannt gegeben werden. Erfolgt die Annullierung/Stornierung 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen CHF 500 in Rechnung gestellt.
b) Wenn Ihre Annullierung weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Annullierungskosten von mindestens CHF 500 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flugreisen
Bei Annullierung eines Fluges werden Ihnen die Annullierungsgebühren des Reiseveranstalters in Rechnung gestellt.
Unterkunft
Wohnheime/Wohnungen/Einzimmerwohnungen/Hotelzimmer unterliegen den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei der Gastfamilie. Genaue Stornierungsbestimmungen auf Anfrage.
a) Annullierungen/Stornierungen müssen uns per Einschreibebrief bekannt gegeben werden. Erfolgt die Annullierung/Stornierung 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen CHF 500 in Rechnung gestellt.
b) Wenn Ihre Annullierung weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Annullierungskosten von mindestens CHF 500 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flugreisen
Bei Annullierung eines Fluges werden Ihnen die Annullierungsgebühren des Reiseveranstalters in Rechnung gestellt.
Unterkunft
Wohnheime/Wohnungen/Einzimmerwohnungen/Hotelzimmer unterliegen den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei der Gastfamilie. Genaue Stornierungsbestimmungen auf Anfrage.
5. Reisegarantie
ESL – Sprachaufenthalte ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche erstattet die Pauschalbeträge Ihrer Sprachreise im Falle eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit des Leistungsanbieters vor Ihrer Abreise zurück. Falls die Zahlungsunfähigkeit nach Ihrer Abreise eintritt, übernimmt der Garantiefonds die Rückreisekosten, sofern der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
6. Versicherungen
Versicherung Annullierung-Assistance ELVIA
Die Reiseversicherung für Annullierungskosten ELVIA kann bei uns zusammen mit der Anmeldung abgeschlossen werden. Unser Partner für den Versicherungsschutz ist Allianz Global Assistance. Bei plötzlicher Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Todesfall eines/r Angehörigen, Arbeitsverlust, Arbeitsanstellung, Diebstahl des Reisepasses, etc.) vor der Abreise, sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Annullierungskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Transporte ins Krankenhaus, Rückführung, usw.). Falls der Aufenthalt länger als drei Monate dauert, kann der Assistance Versicherungsschutz verlängert werden. Mit dem Entscheid für diese Versicherung bei Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von Allianz Global Assistance einverstanden. Vertragsgemässe Bestimmungen sind auf Anfrage erhältlich oder auf unserer Internetseite abrufbar.
MONDIAL ASSISTANCE
Jährliche Annullierungskosten Assistance ELVIA
Für einen Langzeitaufenthalt ab sechs Monaten raten wir zum Abschluss der Jahresversicherung ELVIA. Falls Sie schon über eine Reiseversicherung verfügen, lassen Sie es uns bei Ihrer Reservierung wissen. Wenn Sie es auf dem Anmeldeformular vermerken, erhalten Sie zur Information ein Prospekt über die Reiseversicherung Allianz Global Assistance. Diese Versicherung ist ab Anmeldedatum gültig. Sie verlängert sich nach deren Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr. Der Versicherungsnehmer kann die Jahresversicherung unter Berücksichtigung einer Frist von drei Monaten vor Versicherungsablauf schriftlich kündigen.
Versicherung Unfall-Krankheit
Sie sollten gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Ihre Reise ins Ausland müssen sie Ihrer Krankenkasse vor Ihrer Abreise mitteilen.
Kostenlose Prüfungsmisserfolgsversicherung von ESL
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise negativ beeinflussen könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Wir fordern von Ihnen gegebenenfalls ein offizielles Dokument als Beweis für den oben erwähnten Fall. Das Geld wird Ihnen vollständig zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass das Flugticket einen separaten Bestandteil bildet und nicht Teil dieser Annullierungs-/Stornierungsversicherung ist. Diese Versicherung gilt bis zehn Tage vor der Abreise.
Die Reiseversicherung für Annullierungskosten ELVIA kann bei uns zusammen mit der Anmeldung abgeschlossen werden. Unser Partner für den Versicherungsschutz ist Allianz Global Assistance. Bei plötzlicher Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Todesfall eines/r Angehörigen, Arbeitsverlust, Arbeitsanstellung, Diebstahl des Reisepasses, etc.) vor der Abreise, sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Annullierungskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Transporte ins Krankenhaus, Rückführung, usw.). Falls der Aufenthalt länger als drei Monate dauert, kann der Assistance Versicherungsschutz verlängert werden. Mit dem Entscheid für diese Versicherung bei Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von Allianz Global Assistance einverstanden. Vertragsgemässe Bestimmungen sind auf Anfrage erhältlich oder auf unserer Internetseite abrufbar.
Jährliche Annullierungskosten Assistance ELVIA
Für einen Langzeitaufenthalt ab sechs Monaten raten wir zum Abschluss der Jahresversicherung ELVIA. Falls Sie schon über eine Reiseversicherung verfügen, lassen Sie es uns bei Ihrer Reservierung wissen. Wenn Sie es auf dem Anmeldeformular vermerken, erhalten Sie zur Information ein Prospekt über die Reiseversicherung Allianz Global Assistance. Diese Versicherung ist ab Anmeldedatum gültig. Sie verlängert sich nach deren Ablauf stillschweigend um ein weiteres Jahr. Der Versicherungsnehmer kann die Jahresversicherung unter Berücksichtigung einer Frist von drei Monaten vor Versicherungsablauf schriftlich kündigen.
Versicherung Unfall-Krankheit
Sie sollten gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Ihre Reise ins Ausland müssen sie Ihrer Krankenkasse vor Ihrer Abreise mitteilen.
Kostenlose Prüfungsmisserfolgsversicherung von ESL
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise negativ beeinflussen könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Wir fordern von Ihnen gegebenenfalls ein offizielles Dokument als Beweis für den oben erwähnten Fall. Das Geld wird Ihnen vollständig zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass das Flugticket einen separaten Bestandteil bildet und nicht Teil dieser Annullierungs-/Stornierungsversicherung ist. Diese Versicherung gilt bis zehn Tage vor der Abreise.
7. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Alle Bedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, welche wir von den jeweiligen Botschaften erhalten und stehen Ihnen beim Visumsantrag zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu Ihren Lasten. Ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ESL – Sprachaufenthalte bedingt sind.
8. Vorbehalte des Organisators
ESL–Sprachaufenthalte und unsere Partnerschule behalten sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin ohne Rückerstattung von der Schule zu weisen, falls sie der Ansicht sind, sein/ihr Verhalten verhindere einen geordneten Unterricht. Alle damit zusammenhängenden Kosten - inkl. der Rückreise - gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. deren Erziehungsberechtigten. Die Kursteilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für Schäden oder Verluste, die während des Kursaufenthaltes verursacht werden.
9. Verantwortlichkeit des Organisators
ESL – Sprachaufenthalte kann für die Nicht-Beschaffung ursprünglich vorgesehener Leistungen bei Ausfall der Dienstleistungserbringer, bei Konflikten oder schweren Unruhen, die nicht in seiner Macht liegen, nicht haftbar gemacht werden. ESL – Sprachaufenthalte kann nicht verantwortlich gemacht werden für Verluste oder Schäden von Personen oder Gütern, aus welchem Grund auch immer. ESL – Sprachaufenthalte ist als Vermittler von Sprachaufenthalten verantwortlich für die Korrektheit des vorliegenden Katalogs, die Genauigkeit seines Inhalts, die gewissenhafte Auswahl der Organisatoren und die Weiterleitung der Reisedokumente an die Verkaufsstelle/Kunden. ESL – Sprachaufenthalte kann in keinem Fall bei einem Unfall am Aufenthaltsort oder während der Reise verantwortlich gemacht werden. Die Haftung liegt ausschliesslich beim Dienstleistungserbringer (Schule, Fluggesellschaft, usw.). ESL – Sprachaufenthalte übernimmt keine Verantwortung für Abfindungsansprüche, welche die Flugarrangements betreffen. Der Flugpassagier ist informiert, dass ESL – Sprachaufenthalte keine Flugreisen organisiert, sondern lediglich als Vermittler fungiert. Daher verweisen wir Sie diesbezüglich an die Allgemeinen Bedingungen des Reiseunternehmens, mit dem wir zusammen arbeiten. ESL–Sprachaufenthalte kann nicht haftbar gemacht werden für eventuelle Änderungen des Programms (Kurs, Unterricht, Unterkunftsdetails, usw.) zu welchen sich seine Partnerschulen notgedrungen fühlt. ESL – Sprachaufenthalte behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen beim Inhalt des Katalogs und bei den ausgewählten Dienstleistungserbringern vorzunehmen.
10. Kursabsage
Der Organisator kann Kurse absagen, und zwar in Fällen höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, politischen Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen. Er erstattet die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.
11. Preisänderungen
ESL – Sprachaufenthalte behält sich das Recht vor, im Falle von unvorhersehbaren Änderungen wie Währungsschwankungen, Erhöhung der Transportkosten, Einführung oder Erhöhung staatlicher Steuern oder Gebühren, wie Flughafentaxen oder Mehrwertsteuer, die Preise anzupassen. Übersteigt die Erhöhung 10% der von ESL–Sprachaufenthalte bestätigten Pauschale, haben Sie das Recht, den Vertrag mit ESL–Sprachaufenthalte ohne Kostenfolge zu kündigen und zwar per Einschreibebrief innerhalb von 10 Tagen nach der Ankündigung entsprechender Preiserhöhungen.
12. Reklamationen
Reklamationen sind direkt an die Schule zu richten, und zwar während des Kursaufenthaltes. Sollte Ihre Intervention bei der Schule nichts bewirken, nehmen Sie Kontakt mit ESL–Sprachaufenthalte auf. Falls das Problem nicht an Ort und Stelle gelöst werden kann, können Sie von der Schule einen schriftlichen Bericht verlangen und uns diesen, zusammen mit Ihrer Beschwerde, bis spätestens 30 Tage nach Ende des Sprachkurses zustellen. Spätere Beschwerden sind unzulässig.
13. Kursmaterial
Das Kursmaterial ist nicht unbedingt im Preis des Aufenthalts inbegriffen. In diesem Fall muss es vor Ort bezahlt werden. Das Kursmaterial variiert je nach Sprachniveau (Aufenthaltsdauer), je nach gewähltem Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) oder im Zusammenhang mit den einzelnen Bedürfnissen des Schülers (Nachhilfe, Privatunterricht). Zur Information, der Preis des Kursmaterials variiert zwischen CHF 30 und CHF 150.
14. Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertagen, usw.) ausbleibt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
15. Abänderungen bezüglich der Kurse
Je nach Anzahl Teilnehmer, ihrer Sprachstufen oder der Jahreszeit sind unsere Partnerschulen manchmal genötigt, ursprünglich gebuchte Gruppenkurse durch Kurse in Minigruppen oder Privatkurse mit weniger Lektionen zu ersetzen. Diese Änderungen haben keine Preisanpassungen zur Folge.
16. Werbematerial
ESL–Sprachaufenthalte behält sich das Recht vor, mit Einverständnis der Teilnehmenden die bei den Partnerschulen oder im Rahmen eines Sprachaufenthaltes aufgenommenen Bilder und Fotografien für Werbezwecke aufzubewahren und/ oder zu benutzen. ESL–Sprachaufenthalte gewährleistet absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehen seiner Kunden, gemäss der geltenden Rechtslage.
17. Tiefpreisgarantie
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bezahlung Ihrer Rechnung das genau gleiche Programm mit den gleichen Dienstleistungen für die gleichen Daten (identische Unterkunft & Schule) in einem offiziellen Katalog einer anderen Sprachaufenthaltsorganisation in der Schweiz mit einer Preisangabe (in der Währung des betreffenden Landes) finden, die unter dem bei ESL–Sprachaufenthalte bezahlten Preis liegt, verpflichten wir uns, Ihnen die Differenz zurückzuerstatten. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Sonderangebote und persönliche Angebote von anderen Sprachaufenthaltsorganisationen sowie die folgenden Leistungen: Flugtickets, Versicherungen, Hotels, usw.
18. Verantwortliche Organisatoren
Die Organisationen unserer jeweiligen Partnerschulen.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Beziehungen zwischen Ihnen und ESL–Sprachaufenthalte gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Montreux.
ESL Education SA
Grand-Rue 50
Postfach 1204
CH – 1820 Montreux
ESL Education SA
Grand-Rue 50
Postfach 1204
CH – 1820 Montreux
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