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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN VON ESL (SCHWEIZ)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Für sämtliche Pauschalreiseverträge zwischen der Veranstalterin ESL Education SA („ESL“) und dem Reisenden[1], gelten ausschliesslich diese Vertragsbedingungen, welche Inhalt und Grundlage für den Pauschalreisevertrag darstellen. 

1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten nicht für Highschool-Programme. 

1.3 Zusätzlich zu diesen Vertragsbedingungen kommen die Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 944.3) vom 18. Juni 1993 (PauRG) zur Anwendung.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Interessierte Reisende können bei ESL ein individuelles Pauschalreiseangebot anfordern. Ein Pauschalreiseangebot ist unverbindlich und stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern informiert den Reisenden lediglich über eine individuelle Buchungsmöglichkeit, mögliche Leistungen und voraussichtliche Kosten. Es besteht kein Anspruch auf Übermittlung eines Reiseangebotes. Entscheidet sich ESL für die Übermittlung eines Reiseangebotes, erfolgt dies gleichzeitig mit der Übermittlung dieser Vertragsbedingungen sowie eines Formblattes, welches den Reisenden über seine Rechte für den Fall eines Vertragsschlusses informiert.

2.2 Die Anmeldung des Reisenden kann mündlich, schriftlich, elektronisch, per E-Mail, Telefax oder per Post erfolgen. Es wird empfohlen, das Anmeldeformular zu verwenden, welches mit dem Reiseangebot von ESL übermittelt wird, und dieses via E-Mail an ESL zu übersenden („Anmeldeformular“). Die Anmeldung des Reisenden stellt ein verbindliches Angebot auf Teilnahme an einer Pauschalreise dar. Bei Anmeldung Minderjähriger ist für die Verbindlichkeit der Anmeldung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen oder die Beifügung einer schriftlichen Einwilligungserklärung erforderlich. Die Anmeldung des Reisenden erfolgt auf der Grundlage des im Anmeldeformular enthaltenen Reiseangebotes sowie unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen.

2.3 Die Annahme der Anmeldung durch ESL erfolgt durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung („Buchungsbestätigung“) an den Reisenden bzw. dessen gesetzlichen Vertreter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail), wodurch der Pauschalreisevertrag verbindlich zustande kommt. Eine Anmeldebestätigung in Papierform wird nur bei Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschliessenden erstellt. Die Anmeldebestätigung durch ESL enthält den Zahlungsplan nebst Zahlungsbedingungen und ist gleichzeitig die Rechnung. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung keine Buchungsbestätigung erfolgen, gilt die Teilnahme an der Pauschalreise als abgelehnt und der Reisende ist an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. ESL empfiehlt, Flugbuchungen erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu tätigen, da so Ihr Platz an der Schule als sicher gilt.

2.4 Der Reisende bzw. sein gesetzlicher Vertreter hat die Richtigkeit der in der Anmeldebestätigung (vgl. Ziffer 2.3) enthaltenen persönlichen Daten und die Angaben zur Reise unmittelbar zu überprüfen und etwaige Fehler (z.B. falsch geschriebener Name) unverzüglich an ESL mitzuteilen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet werden.

2.5 Dem Reisenden steht Widerrufsrecht zu, da in der Regel die Veranlassung zur Aufnahme von Vetragsverhandlungen durch eine Anfrage des Reisenden erfolgt; Art. 40a ff. OR). Der Vertrag kann jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn der Vertragsschluss unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschliessenden während Messen, Informationstagen oder im Rahmen des Programms „ESL is coming to you“ geschlossen wurde. Ein Widerrufsrecht besteht aber auch dann nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung (d.h. auf Initiative) des Reisenden geführt wurden. Sofern kein Widerrufsrecht besteht, sind abgegebene Vertragserklärungen verbindlich.

2.6 Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (Art. 10 PauRG) sowie die vertraglichen Rücktrittsrechte nach Massgabe dieser Vertragsbedingungen gemäss der § 9 zu. 

 

3. Vertragspflichten von ESL, Leistungsumfang

3.1 ESL wird als Reiseveranstalter für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sorgen. ESL ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch örtliche Leistungsträger, beispielsweise Sprachschulen, zu erbringen. Sofern ESL vertragliche Leistungen durch Leistungsträger erbringt, wird ESL diese, ggf. durch seine Partner vor Ort, die Sprachschule sorgfältig auswählen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Pauschalreiseangebotes erfolgten individuell getroffenen Vereinbarungen in der Anmeldebestätigung. 

3.3 Ein bestimmter Erfolg der Pauschalreise oder eine bestimmte Art oder Qualität der Unterbringung oder Sprachschule ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist. 

3.4 ESL informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Reiselandes (z.B. Pflichtimpfungen und oder Atteste zum negativen Nachweis bestimmter Krankheitserreger), einschliesslich der ungefähren Fristen für die Erlangung ggf. notwendiger Visa sowie evtl. diesbezügliche Änderungen (Art. 4 PauRG).

 

4. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Reisenden, Anzeige und Abhilfeverlangen bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung

4.1 Der Reisende verpflichtet sich zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen am Ort der Pauschalreise. ESL bietet keine Beförderungsleistungen, insbesondere keine Flüge, an. Für die eigenständig organisierte Anreise wird empfohlen, nur kostenfrei oder kostengünstig umbuchbare Flüge zu buchen und für Anschlussflüge einen erheblichen zeitlichen Spielraum einzuplanen. 

4.2 Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass die Sprachschulen Verhaltensregeln und Aufnahmebedingungen (z.B. bzgl. der Vorhaltung eines bestimmten Versicherungsschutzes) aufstellen, auf die bei der jeweiligen Buchung hingewiesen wird und die durch Unterschrift des Reisenden und seines gesetzlichen Vertreters zu bestätigen sind.

4.3 Der Reisende ist allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob sein Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Pauschalreise zulässt.

4.4 Sollten Mängel auftreten, ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber ESL anzuzeigen und Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Die Kontaktdaten von ESL (Ansprechpartner vor und während der Reise) befinden sich zusätzlich unter diesen Vertragsbedingungen. Auf das Abhilfeverlangen hin wird ESL versuchen, den berechtigten Mangel zu beseitigen durch das Erbringen einer gleichwertigen oder einer höherwertigen Ersatzleistung. ESL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmasses des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden wäre. In diesem Fall wird ESL eine angemessene Ersatzleistung anbieten, sofern der Mangel einen erheblichen Teil der Leistungen betrifft. Sofern ESL aufgrund schuldhaft unterlassenen oder verspäteten Abhilfeverlangens nicht Abhilfe schaffen kann, hat der Reisende kein Recht auf Reisepreisminderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz gemäss Art. 12 ff. PauRG.

4.5 Leistet ESL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Pauschalreisevertrag erst nach Ablauf der Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen, wenn die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt ist. Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich oder via E-Mail zu erklären. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn ESL die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Im Falle einer Kündigung durch den Reisenden behält ESL in Bezug auf die bereits erbrachten und die bis zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

4.6 Der Reisende ist verantwortlich dafür, dass seine Reisedokumente (z.B. Pass, Visa, Gesundheitszertifikate) aktuell und gültig sind sowie dafür, dass Zoll- und Devisenvorschriften eingehalten werden und dass ggf. vom Reiseland vorgeschriebener Versicherungsschutz besteht. Der Reisende trägt für einen im Land der Reise gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Impf- und Infektionsschutz Sorge und sollte sich über sinnvollen Infektions- und Impfschutz, der über § 3.4 hinausgeht, rechtzeitig informieren. 

 

5. Zahlungsweise

5.1 Mit Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung (Ziff. 2.4) leistet der Reisende eine Anzahlung von CHF 500.- auf den Reisepreis, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig ist und auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zur Zahlung fällig. Internationale Bankspesen von 15 CHF werden Ihnen für die von ESL – Sprachaufenthalte getätigten Überweisungen an unsere Partnerschulen in Rechnung gestellt.

5.2 Liegt der Vertragsschluss 30 Tage oder weniger vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung fällig.

5.3 Stornierungsentschädigungen oder Umbuchungsentgelte und sonstige Entgelte sind sofort zur Zahlung fällig und auf jeden Fall nicht später als zum vereinbarten Zeitpunkt des Reisebeginns.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Reisenden nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung ist ESL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit angemessenen Rücktrittskosten zu belasten, deren Höhe sich nach den Stornierungspauschalen gemäss § 9.2 richtet. Dies gilt nicht, wenn ESL selbst nicht zur ordnungsgemässen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bereit und in der Lage ist oder dem Reisenden ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. 

5.5 In Fällen, in denen nach Rücktritt des Reisenden eine Entschädigung nach § 9.2 zu leisten ist, wird diese Entschädigung mit der Anzahlung verrechnet. Differenzen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. 

 

6. Änderungen des Reisepreises und anderer Vertragsbedingungen nach Vertragsschluss

6.1 ESL behält sich eine einseitige Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss vor, wenn die Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und für ESL nicht vorhersehbaren und einer erheblichen Erhöhung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt, sofern die Erhöhung 10 Prozent des Reisepreises nicht überschreitet. Der Reisepreis erhöht sich in diesem Fall in dem Umfang, in dem sich die Wechselkursänderung auf den Reisepreis pro Person gemessen an den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Kalkulationssätzen auswirkt. ESL wird den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den vorgenannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Wird eine Preiserhöhung später verlangt, ist sie unwirksam.

6.2 Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 10 Prozent des Reisepreises, kann ESL sie nicht einseitig vornehmen. ESL kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer von ESL bestimmten Frist, die angemessen sein muss, entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach dem Ablauf der von ESL bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. 

6.3 ESL behält sich vor, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn ESL die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 8 f. bzw. 11 PauRG) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen kann. ESL wird den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die Vertragsänderung und über einen dadurch ggf. geringeren Reisepreis unterrichten. Eine Vertragsänderung ist nur wirksam, wenn sie den vorgenannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden vor Reisebeginn erfolgt. Wird eine Vertragsänderung nach Reisebeginn verlangt, ist sie unwirksam.

6.4 ESL kann Vertragsbedingungen einseitig nur vornehmen, wenn sie unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Unerheblich sind insbesondere Anpassungen von Kurs-, Unterkunft- und Freizeitprogrammen an örtliche Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. 

6.5 Erhebliche Vertragsänderung kann ESL nicht einseitig vornehmen. ESL kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer von ESL bestimmten Frist, die angemessen sein muss, entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu anderen Vertragsänderungen kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Erfolgt das Angebot zu anderen Vertragsänderungen nach beginn, ist es unwirksam. Nach dem Ablauf der von ESL bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

6.6 ESL kann dem Reisenden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung (§ 6.3) oder zu einer sonstigen (erheblichen) Vertragsänderung (§ 6.5) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise („Ersatzreise“) anbieten. ESL wird den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die den Ersatzreise informieren.

6.7 Nimmt der Reisende die angebotene Änderung nicht an und tritt gemäss § 6.3 oder 6.5 vom Vertrag zurück, wird ESL innerhalb von 14 Tagen bereits geleistete Zahlungen erstatten Art. 10 Abs. 3 lit. c PauRG). Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen Art. 10 Abs. 4 PauRG) bleiben unberührt. Nimmt der Reisenden das Angebot zur Vertragsänderung (Ziffer 6.3 bzw. 6.5) oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an (Ziffer 6.6) und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Reise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit oder ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für ESL mit geringeren Kosten verbunden, erstattet ESL den geleisteten Mehrbetrag. 

 

7. Änderungswünsche des Reisenden nach Vertragsschluss („Umbuchungen“)

Änderungswünsche des Reisenden nach Vertragsschluss, z.B. bezüglich Reisetermin, Unterkunft, Gastfamilie, Verpflegungsart, Rahmenprogramm („Umbuchungen“), versucht ESL zu erfüllten, es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Durchführung von gewünschten Änderungen. Für vorgenommene Umbuchungen erhebt ESL ein Umbuchungsentgelt von CHF 100,00 je Umbuchungsvorgang, sofern der Reisende nicht nachweist, dass ESL geringere oder keine Kosten durch die Umbuchung entstanden sind.

 

8. Nicht Inanspruchnahme einzelner Leistungen 

Nimmt der Reisenden einzelne Leistungen aus Gründen, die ausschliesslich in der Sphäre des Reisenden liegen (z.B. Krankheit oder Verhinderung, vorzeitige Rückreise) und nicht von ESL zu vertreten sind, nicht in Anspruch, besteht keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Zahlungen, sofern ESL zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen bereit war. 

 

9. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Rücktrittsentschädigung

9.1 Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. 

9.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert ESL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt des Reisenden nicht von ESL zu vertreten ist und/oder nicht im Reiseland oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder via E-Mail zu erklären.

9.3 ESL hat angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Pauschalreise, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ESL, den zu erwartenden Erstattungen durch Leistungsträger und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis wie folgt bemessen:

bis 30 Tage vor Abreise                                                                  CHF 500,-

vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn                                               30 %

vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn                                               40 %

vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn                                                 50 %

vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn und

bei Rücktritt am Tag des Reisebeginn sowie

bei Nichterscheinen                                                                          90 %

9.4 Der Reisende hat das Recht, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass ESL geringere oder keine Entschädigungskosten entstanden sind. ESL behält sich ebenfalls vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ESL nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind, insbesondere wenn von den Leistungsträgern im Ausland keine oder nur wenig Rückzahlungen nach einer Stornierung geleistet werden. In diesem Fall ist ESL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was ESL durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegen.

9.5 Geleistete Zahlungen auf den Reisepreis, welche die zu leistende Entschädigung gemäss § 9.2
oder 9.4 übersteigen, hat ESL zurückzuzahlen. Soweit ESL infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet ist, hat ESL die Rückzahlung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

9.6 Der Reisende hat das Recht, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) einen Dritten als Ersatzreisenden zu benennen, auf den der Vertrag übertragen wird. ESL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Im Falle einer Übertragung haften der Dritte und der Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch die Vertragsübertragung entstehenden, angemessenen Mehrkosten.

 

10. Versicherungen

ESL weist auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschliesslich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hin (Art. 4 PauRG), die im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Stornierungsentschädigungen gemäss § 9.2 übernehmen können. ESL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung und kann diese als Fremdleistung vermitteln. ESL empfiehlt auch, für den Abschluss von ausreichendem Kranken- und Unfallversicherungsschutz zu sorgen.

 

11. Rücktritt durch ESL und Ausschluss von den vertraglichen Leistungen 

11.1 ESL kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ESL aufgrund unvermeidbarer, aussergewöhnlicher Umstände (§ 9.2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. 

11.2 ESL hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Der Reisende hat im Falle eines Rücktritts einen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen auf den Reisepreis, jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. 

11.3 Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines Rücktritts gemäss § 12.1 unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet, es sei denn der Reisende wünscht die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise, für die ESL Kapazitäten anbieten kann. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen mit der Ersatzreise verrechnet.

11.4 Verletzt der Reisende seine Vertragspflichten oder stört die Pauschalreise nachhaltig in einem Masse, dass ESL die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere den Schutz- und Sorgfaltspflichten von ESL gegenüber anderen Sprachschülern, bis zur vereinbarten Beendigung nicht mehr zugemutet werden kann, hat ESL das Recht, den Reisenden nach erfolgloser Abmahnung von den weiteren vertraglichen Leistungen auszuschliessen. In diesem Fall behält ESL den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung des Wertes ersparter Aufwendungen, Erstattungen oder Leistungen aus anderweitiger Verwendung der Leistung. Mehrkosten für eine vorzeitige Rückbeförderung trägt der Reisende. 

 

12. Haftungsbeschränkung

12.1 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Reisenden und seiner Vertreter sind auf den doppelten Reisepreis beschränkt, soweit keine Körperschäden zu ersetzen sind und diese von ESL nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Im Übrigen gelten auch die Ausnahmen nach Art. 15 PauRG.

12.2 Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung beantragter Pässe oder Visa besteht auch dann nicht, wenn ESL mit der Besorgung beauftragt ist, ausser ESL hat eigene Vertragspflichten schuldhaft verletzt. ESL haftet nur für Schäden, die aus der Missachtung von Vorgaben gemäss § 4.6 erfolgen, wenn ESL eigene Informationspflichten schuldhaft verletzt hat.

12.3 ESL haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen Dritter (z.B. Versicherungen, Ausflüge, Veranstaltungen), soweit diese Dritte erkennbar keine vertraglich vereinbarten Leistungen von ESL erbringen und diese Leistungen getrennt ausgewählt wurden. Eine Haftung besteht jedoch, soweit ESL eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt.

 

13. Datenschutz 

Personenbezogene Daten, die der Reisende ESL zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit Schweizerischen Datenschutzgesetz bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von ESL Schweiz unter: https://www.esl.ch/de/datenschutz

 

14. Geltendes Recht

14.1 Dieses Vertragsverhältnis, einschliesslich der Form des Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt schweizerischem Recht, soweit der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat. In diesem Fall bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar, soweit er nicht in Ausübung seiner unselbständigen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Verbraucher“). Soweit der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz hat, gilt das Recht am Sitz von ESL.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. 

© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Stand: 12/21 (D525)

 

Reiseveranstalter ist:

ESL Education SA

Escaliers du Grand-Pont 7

1003 Lausanne – Schweiz

CHE-403.693.737 TVA

E-Mail: [email protected]
Internetseite: https://www.esl.ch/de

 

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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